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«Aus meiner Wohnung bringt mich niemand mehr»

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  Mi, 16.02.2022

«Ein Mieter hat mir mitgeteilt, dass er die letzten tage seines Lebens in seiner Wohnung beschliessen möchte. Was kann ich tun, um nicht plötzlich finanzielle Einbussen aufgrund eines Todesfalls der Mieterschaft erleiden zu müssen? Einen ganzen Hausrat kurzfristig zu liquidieren, kann einen überfordern.»

Wichtig zu wissen: Ein Mietverhältnis erlischt nicht automatisch, wenn der oder die Mieter*in stirbt. Die Erben müssen gemeinsam kündigen oder eine Person dazu bevollmächtigen.

Aus «casanostra» 164

Die Autorin

Isabelle Gautschi
Immobilienbewirtschafterin,
treuhandbüro TIS Gmbh

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