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Preisgünstiger Wohnraum in Zürich

Casafair Zürich begrüsst die Förderung preisgünstigen Wohnraums in der Stadt Zürich und die erklärte Absicht, dass bis 2050 ein Drittel aller Mietwohnungen in der Stadt nach dem Modell der Kostenmiete vermietet werden. Heute sind dies gerade einmal 20 Prozent. Casafair Zürich äussert sich zur Vernehmlassung des Stadtrats betreffend der Änderung der Bau- und Zonenordnung.

Für preisgünstigen Wohnraum sind transparente Mietverhältnisse und kostendeckende Mietzinsen, die für die Mieter*innen nachvollziehbar sind, Voraussetzung. Deshalb empfiehlt Casafair seinen Mitgliedern, bei der Festlegung von Mietzinsen die Kostenmiete anzuwenden. Es bräuchte dafür jedoch ein einheitliches nachvollziehbares Modell, das die Stadt vorgibt und das als Muster für preisgünstigen Wohnraum dient. Casafair empfiehlt sich hier gern als Partnerin für die Stadt, um ein entsprechendes Modell mitzugestalten.

Ein Aspekt der Teilrevision Bau- und Zonenordnung, die der Stadtrat in die Vernehmlassung gegeben hat, betrifft grössere Arealüberbauungen. Bei diesen Bauvorhaben müssten nach dem Vorschlag des Stadtrats rund 50 Prozent der zusätzlichen Ausnutzung von Bauträger*innen für preisgünstige Wohnungen bereitgestellt werden, also etwa 900 zusätzliche Wohnungen in Kostenmiete. Das ist angesichts der Wohnungsnot in der Stadt zu wenig. Casafair Zürich fordert, dass wenigstens zwei Drittel der höheren Ausnützung für preisgünstigen Wohnbau reserviert sein müssen.

Der Stadtrat schlägt weiter Kriterien für die Mieter*innen preisgünstiger Wohnungen vor. Casafair Zürich befürwortet, dass preisgünstiger Wohnraum nach transparenten Regeln vergeben wird und für die Bevölkerung mit mittleren und tiefen Einkommen zur Verfügung stehen soll. Zum Vorschlag des Stadtrats betreffend der Mindestbelegung der Wohnungen verlangt Casafair Zürich: Eine tiefere Belegung soll mit Zustimmung der Kontrollbehörde möglich sein, die besonderer Veränderung der Familienverhältnisse oder Partnerschaft Rechnung trägt. Wenn sich die Zusammensetzung eines Haushalts ändert, zum Beispiel bei Trennung oder im Todesfall, sind die Menschen auf soziale und räumliche Stabilität angewiesen.

Die gesamte Stellungnahme von Casafair Zürich ist nachzulesen in der Vernehmlassungsantwort: Preisgünstiger Wohnraum im Sinne von § 49b PBG, Änderung der Bauordnung (Einführung bei Arealüberbauungen) und Verordnung zur Umsetzung und Kontrolle



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