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Casafair unterstützt die Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum mit einem einheitlichen und transparenten Kostenmietmodell. Es ist jedoch wesentlich, dass darin auch die kantonalen Vorgaben Platz finden. Einen weiteren grossen Handlungsbedarf sieht Casafair bei der Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum, diese darf nicht länger aussen vor bleiben.

Die Bundesverfassung sieht die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum vor. Angesichts der gestiegenen Kaufpreise für Wohneigentum und der Verschiebung der Besitzverhältnisse weg von Privaten hin zu institutionellen Anlegern ist eine Wiederaufnahme der Wohneigentumsförderung dringend nötig.

Artikel 108 der Bundesverfassung legt fest, dass der Bund auch den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient, fördert. Casafair sieht darin einen verpflichtenden Auftrag für den Bund. Diese direkte Förderung wurde aufgrund finanzieller Engpässe aber schon 2003 sistiert und seither nicht wieder aufgenommen.

Steigende Immobilienpreise und eine Konzentration des Wohnraums in den Händen weniger grosser Immobilienkonzerne machen es deutlich: Zunehmend wird Privatleuten selbstbewohntes Wohneigentum entzogen.

Angesichts der besorgniserregenden Entwicklung ist der Bundesrat aufgefordert, die Wohneigentumsförderung wieder aufzunehmen.

 

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