«Eine Wohnung, die ich vermiete, wird für ein betrügerisches Inserat missbraucht. Was kann ich tun?»
Ist ein Inserat fast zu schön, um wahr zu sein? Dann ist es möglicherweise ein Betrugsversuch. Die Absicht dahinter ist, ein Depot zu kassieren für eine Wohnung, die nicht zur Vermietung steht. Was tun Sie, wenn die Wohnung sogar Ihnen selbst gehört?
Nach der Bezahlung eines Depots kann es sein, dass man gar nichts mehr hört. Bis man dann realisiert, dass et was nicht stimmt, ist es leider schon zu spät. Das Inserat ist längst gelöscht worden und Kontaktaufnahmeversuche scheitern. Dann ist es wichtig, dass die Geschädigten unbedingt eine Strafanzeige einreichen, damit die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, allem nachzugehen, und Betrugsmuster erkannt werden.
Betrogen werden in erster Linie die Wohnungssuchenden, also mögliche Mieterschaften. Opfer sind aber auch die Vermietenden. Denn mit Fotos und Adressen von deren Wohnungen werden die Betrugsversuche durchgeführt. Und somit sind die Eigentümer*innen ebenfalls Geschädigte und sollten – sobald sie Kenntnis von einem Vorfall erhalten – ebenfalls Strafanzeige ein reichen. Denn Eigentümer*innen könnten plötzlich des Betrugs verdächtigt werden, wenn sie einmal eine Wohnung ausschreiben.
Wichtig für Vermietende und Wohnungssuchende ist: eine Besichtigung ist noch mit keiner Verpflichtung verbunden. Es wird vorab kein « Besichtigungsdepot» verlangt. Es müssen vor der Besichtigung gegenseitig auch keine privaten Daten ausgetauscht werden.


