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Was bedeutet der neue Referenzzinssatz?

   

  Do., 18.06.2015

«Ich vermiete eine Wohnung. Nun ist der Referenzzinssatz auf 1,75 Prozent gesunken. Was heisst das für die Berechnung des Mietzinses genau?»

Das Bundesamt für Wohnungswesen ( BWO ) hat den Referenzzinssatz für Mieten um 0,25 Prozentpunkte auf 1,75 Prozent gesenkt. Der neue Zinssatz gilt seit dem 1. Juni 2015. Der Hausverein Schweiz empfiehlt allen Vermieterinnen und Vermietern, die Mieten zu überprüfen und allfällige Senkungsansprüche an die Mieterinnen und Mieter weiterzugeben. Aber was heisst das nun genau?

Mietzinssenkung prüfen

Rechtlich gesehen muss nun der Mieter oder die Mieterin ein Senkungsbegehren an Sie als VermieterIn richten. Es ist aber fair, als VermieterIn selber aktiv zu werden. Prüfen Sie, ob eine Mietzinssenkung in Ihrem konkreten Fall angezeigt ist. Eine Senkung des Referenzzinssatzes um ein Viertelprozent entspricht grundsätzlich einer Mietzinsreduktion von 2,91 Prozent. Allerdings kommt es nicht in jedem Fall zu einer Senkung. Mit dem Senkungsanspruch des Mieters kann der Vermieter Folgendes verrechnen :

Wichtig: Die entsprechenden Kostensteigerungen müssen Sie als Vermieter konkret nachweisen können.

Ausnahmsweise keine Senkung

Ebenfalls keine Mietzinssenkung ist angezeigt, wenn die Nettorendite einer Liegenschaft ungenügend ist. Die Nettorendite ist das in Prozenten ausgedrückte Verhältnis des Nettoertrags einer Liegenschaft ( Mietzinseinnahmen abzüglich Hypothekarzinsen, Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten) zum investierten Eigenkapital des Eigentümers in die Liegenschaft.

Formel:

Man berechnet also, wie hoch der Zinsertrag des durch den Eigentümer in seine Liegenschaft eingesetzten Eigenkapitals ist. Diese Nettorendite darf den Referenzzinssatz um maximal 0,5 Prozent übersteigen. Wenn die Nettorendite ab Juni 2015 2,25 Prozent nicht übersteigt, hat der Mieter keinen Anspruch auf eine Mietzinssenkung.

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Michel Wyss
Dossierspezialist «Stockwerkeigentum» des Hausvereins Schweiz, Wyss Liegenschaften, Wabern
www.wyssliegenschaften.ch

Aus «casanostra» 131

casanostra 131 - Juni 2015

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Der hypothekarische Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen beträgt aktuell 1.25 Prozent.

Der Referenzzinssatz wird vierteljährlich aktualisiert. Die nächste Bekanntgabe durch das Bundesamt für Wohnungswesen erfolgt am 1. Dezember 2020.

Weitere Informationen

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