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Die Verteilung der Nebenkosten

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  Do, 09.10.2014

Die Nebenkosten sind jene Kosten, die mit dem Gebrauch der Sache zu tun haben. Damit sie der Mieterschaft verrechnet werden können, müssen diese effektiv angefallen und als Nebenkosten im Mietvertrag aufgeführt sein.

Der Gesetzgeber lässt offen, wie die Nebenkosten abgerechnet und auf die Mieterschaft verteilt werden. Die praktische Handhabung muss aber plausibel und nachvollziehbar sein. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, mit der Nebenkostenabrechnung immer auch die entsprechenden Verteilschlüssel und einen Hinweis auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die detaillierten Unterlagen mitzuliefern. Wer die Nebenkostenabrechnung mittels Akontozahlungen wählt, muss eine jährliche Nebenkostenabrechnung erstellen und der Mieterschaft vorlegen. Der Aufwand zur Abrechnung der Nebenkosten kann der Mieterschaft ebenfalls in Rechnung gestellt werden. Der übliche Verwaltungskostenansatz liegt bei 3 Prozent der effektiv anfallenden Nebenkosten.

Der Autor

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Michel Wyss
Immobilienbewirtschafter mit eidg. Fachausweis, Wyss Liegenschaften GmbH

Aus «casanostra» 127

casanostra 127 - Oktober 2014

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