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Wasserschaden bei Betondecke

Sofortmassnahmen bei Baumängeln

     

  Mi., 26.06.2024

«Wie muss ich vorgehen, wenn ich Baumängel feststelle, damit ich meine Garantieansprüche für eine Nachbesserung nicht verliere?»

Zeichnen sich Baumängel an einer Immobilie zum Beispiel in Form von Feuchtigkeit oder Rissbildungen ab, muss schnell gehandelt werden. Teilweise müssen Mängel vom Gesetz her innerhalb weniger Tage nach deren Feststellung angezeigt werden, damit der Garantieanspruch nicht verloren geht.

In einem ersten Schritt gilt es zu klären, wer gemäss den vertraglichen Vereinbarungen Garantie leistet auf das betroffene Bauteil. Ist dies der Verkäufer, der Generalunternehmer oder muss man sich direkt an die jeweiligen Handwerker wenden?

Anschliessend muss geprüft werden, ob noch Garantieansprüche bestehen. In der Regel beträgt die Garantiefrist fünf Jahre. Nicht einheitlich ist in vielen Fällen jedoch der Garantiebeginn geregelt. Dieser muss nicht zwingend mit dem Bezug einer neuen Immobilie zusammenhängen.

Sind diese Punkte geklärt, sollten Mängel den jeweiligen Unternehmern oder Planern per Einschreiben angezeigt und eine Frist für deren Behebung angesetzt werden.

Es ist möglich, dass ein Immobilienbesitzer auch einen komplexeren Mangel, wie zum Beispiel ein undichtes Dach einem oder mehreren beteiligten Unternehmern oder Planern beweisen muss.

In der Praxis oftmals ein komplexes Unterfangen. Da sind Eigentümer gut beraten, sich von einem sachverständigen Bauprofi beraten und unterstützen zu lassen, damit die Garantieansprüche eingefordert und durchgesetzt werden können.

  • Baumängel: Otto Helbling

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