Es ist höchste Zeit, dass das Parlament die Verjährungsfalle bei den Mängelrügen mit einer verlängerten Frist behebt. Darauf hat Casafair schon lange hingearbeitet.
Wer ein Wohnhaus baut, soll sich darauf verlassen können, dass die abgeschlossenen Verträge eingehalten werden, und Qualität, Preis und Termine stimmen. Ist dies nicht der Fall, müssen Bauherr*innen ihre Ansprüche rechtlich einfach durchsetzen können. Deshalb begrüsst Casafair, dass der Ständerat die Haftungsregeln beim Schutz vor Baumängeln verbessert. Casafair empfiehlt deshalb dem Ständerat den Anträgen seiner Kommission zu folgen.
Die vorgesehenen Änderungen des Obligationenrechts gehen auf langjährige Anstrengungen des Verbands Casafair zurück. Bereits 2002 forderte die damalige Casafair-Präsidentin Hildegard Fässler in einer Motion 02.3532 den Schutz der Bauherrschaften bei Baumängeln und die Behebung störender Missstände im Obligationen- und Werkvertragsrecht.
So ist es nach geltendem Recht immer noch möglich, die Haftung für Baumängel durch fragwürdige Vertragsbestimmungen abzutreten. Der verwerflichen Praxis, das Nachbesserungsrecht für Baumängel vertraglich auszuschliessen, soll künftig nicht mehr möglich sein.
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