«In unserem Bekanntenkreis gab es nach einem Hausverkauf einen Streit über die Reinigung. Wir möchten das vermeiden. Muss das Haus bei der Übergabe geputzt sein?»
Grundsätzlich gilt : Gekauft wie gesehen. Eine Reinigung ist also nicht vorgeschrieben. Dennoch ist es üblich, dass das Haus gereinigt übergeben wird. Es ist aber wichtig, dies im Kaufvertrag zu regeln, um unterschiedliche Erwartungen von Verkäuferschaft und Käuferschaft zu vermeiden.
Vertraglich kann auch festgehalten werden, dass die Liegenschaft nur besenrein sein muss. Besenrein heisst, dass die Liegenschaft leer ist, die Böden sowie Küche und Bad aber nicht gründlich gereinigt werden. Diese Übergabemethode bietet sich dann an, wenn bei der Liegenschaft Umbautätigkeiten anstehen.
Auch kann im Vertrag festgehalten werden, dass die Liegenschaft mit dem gesamten Mobiliar übergeben wird, beispielsweise weil die Käuferschaft für einen Teil des Mobiliars Verwendung hat oder die Verkäuferschaft sich nicht mehr um die Räumung kümmern will oder kann.
Neben dem Mobiliar gibt es jene Einrichtungen, welche mit der Liegenschaft fest verbunden sind. Die Apparate / Betriebseinrichtungen müssen noch korrekt funktionieren, es sei denn, es wurde vertraglich anders geregelt. Sollte bezüglich der Apparate / Betriebseinrichtungen nichts erwähnt sein und die Geräte funktionieren nicht, so kann dieser Missstand von der Käuferschaft beanstandet werden.

Michel Wyss
Immobilienbewirtschafter mit eidg. Fachausweis, Wyss Liegenschaften GmbH
Aus «casanostra» 129
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