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Mietkaution

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  Mi, 01.01.2014

Mietkautionen sind üblich geworden, aber nicht obligatorisch. Für Wohnungsmieten dürfen maximal drei Nettomietzinse verlangt werden, bei Geschäftsmieten ist dies offen.

Normalerweise müssen vor Antritt des Mietobjektes der erste Mietzins und die Kaution bezahlt sein. Die Kaution ist als Sicherheit für den Vermieter gedacht, wenn Mietzinse ausstehen oder nach dem Auszug Schäden am Mietobjekt zu beheben sind. Die Kaution muss auf ein Sperrkonto einbezahlt werden.

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