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Krank vor lauter Gift

           

  Do., 13.06.2019

Ein Zimmermann hatte den Dachstuhl eines Einfamilienhauses mit toxikologisch bedenklichen Mitteln ‹imprägniert›, worauf die ganze Familie erkrankte. Ein Gericht hat die Klage der Bauherrschaft gegen den Zimmermann abgewiesen. Begründung: Die Holzbehandlung sei «zu wenig giftig».

Ungläubiges Kopfschütteln hilft da nicht weiter – schon eher einige Überlegungen, wie es so weit kommen konnte und was dagegen getan werden kann.

Die Schweiz hat sehr viele Gesetze, Vorschriften und Verordnungen, um die Unversehrtheit von Menschen, Tieren und Pflanzen zu garantieren; diese Vorschriften gelten auch für das Bauwesen. Zuständig für die Überprüfung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sind die Baubehörden, unterstützt u.a. durch die kantonalen Laboratorien, die Suva, das Bundesamt für Umweltschutz.

Die Festlegung der jeweiligen Grenzwerte obliegt der Politik. Auch da wird gefeilscht zwischen der bürgerlichen, wirtschaftlich-liberalen Mehrheit und der Minderheit ökologisch besorgter PolitikerInnen. Das Problem sind oftmals nicht die Grenzwerte, sondern der «erlaubte» Mix aus verschiedenen Giftstoffen. Die heutige Gesetzgebung entspricht bei weitem nicht den Vorstellungen der Baubiologie von gesundem Wohnen und Arbeiten.

Ihre Möglichkeiten: Bauen und renovieren Sie nach baubiologischen Kriterien, mit gesunden, natürlichen Baustoffen. Das kostet ca. 7 Prozent mehr, aber Sie spüren eine wesentlich höhere Behaglichkeit und sind viel weniger gefährlichen Ausdünstungen (VOC-Gase) ausgesetzt – kurz: Sie wohnen gesünder! Führen Sie diesbezüglich sehr früh mit Ihren Handwerkern das Gespräch und vereinbaren Sie mit ihnen, auf die Verwendung gesundheitsgefährdender Materialien zu verzichten. Machen Sie das schriftlich, im Werkvertrag, in der Auftragsbestätigung oder in einem Brief. Es ist wichtig – und hilft!

Hannes Heuberger

Hannes J. Heuberger
Berater Hausverein Mittelland,
BauBeratungen hjh, Wahlendorf

Aus «casanostra» 151

casanostra 151 - Juni 2019

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