Krank vor lauter Gift
Ein Zimmermann hatte den Dachstuhl eines Einfamilienhauses mit toxikologisch bedenklichen Mitteln ‹imprägniert›, worauf die ganze Familie erkrankte. Ein Gericht hat die Klage der Bauherrschaft gegen den Zimmermann abgewiesen. Begründung: Die Holzbehandlung sei «zu wenig giftig».
Ungläubiges Kopfschütteln hilft da nicht weiter – schon eher einige Überlegungen, wie es so weit kommen konnte und was dagegen getan werden kann.
Die Schweiz hat sehr viele Gesetze, Vorschriften und Verordnungen, um die Unversehrtheit von Menschen, Tieren und Pflanzen zu garantieren; diese Vorschriften gelten auch für das Bauwesen. Zuständig für die Überprüfung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sind die Baubehörden, unterstützt u.a. durch die kantonalen Laboratorien, die Suva, das Bundesamt für Umweltschutz.
Aus «casanostra» 151 - Juni 2019