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Hausverkauf mit laufender Hypothek

  

     

  Di., 23.11.2021

«Irgendeinmal kommt die Veränderung ins Leben und ein neues Kapitel wird aufgeschlagen, das Haus wird verkauft. Was mache ich, wenn ich eine Festhypothek abgeschlossen habe?»

Bisweilen stehen Eigentümer*innen vor dem Problem, eine Immobilie verkaufen zu wollen, obwohl die vertraglich vereinbarte Laufzeit der Hypothek noch nicht abgelaufen ist. Jetzt geht es darum, die Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden, die bei einer frühzeitigen Vertragsauflösung anfallen kann.

Wird nach dem Verkauf der Immobilie eine andere Wohnung gekauft, kann in den meisten Fällen die Hypothek auf das neue Objekt übertragen werden.

Eine gute Lösung beim Hausverkauf mit laufender Hypothek ist auch, wenn Sie sich mit der neuen Käuferin oder dem neuen Käufer einigen können, dass die Immobilie zusammen mit der Resthypothek übernommen wird. Voraussetzung ist, dass Ihre Bank die Käuferschaft als zukünftigen Vertragspartner akzeptiert. In beiden Fällen müssten sie keine Entschädigung für die frühzeitige Vertragsauflösung bezahlen.

Ist eine Übertragung auf die neuen Käuferschaft nicht möglich, muss beim Hausverkauf mit laufender Hypothek deren frühzeitige Auflösung in Betracht gezogen werden. Wichtig ist, die Kündigungsfrist nicht zu vergessen. Bei einer vorzeitigen Auflösung ist es wichtig, frühzeitig das Gespräch mit der Bank zu suchen, um eine Vorfälligkeitsentschädigung in den Verkaufsverhandlungen einzukalkulieren. Die Ausstiegssumme kann Ihnen die Bank vorgängig berechnen.

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