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Gründung einer Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft

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  Mi, 01.01.2014

Die rechtlichen Voraussetzungen für Stockwerkeigentum sind nicht ganz einfach. Wer den Kauf einer Wohnung plant oder bereits getätigt hat, wird sich jedoch nicht mit den Einzelheiten einer Gründung befassen müssen.

In der Regel bestehen die Kaufobjekte bereits seit längerem, oder die Begründung wird von einer professionellen Verkäuferschaft vorgenommen, bevor die Wohnungen in den Verkauf gelangen. Wer dennoch plant, alleine oder mit weiteren Interessenten eine StockwerkeigentümerGemeinschaft zu begründen, soll verschiedene Punkte beachten.

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