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Gehört der Baumschnitt zu den Nebenkosten?

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  Mo, 19.02.2024

«Im Hinterhof des Mehrfamilienhauses steht eine Platane, die für gut 2000 Franken zurückgeschnitten wird, damit der Abstand zu den Fassaden gewahrt bleibt. Ich möchte diese Kosten auf die Mietparteien aufteilen – darf ich das? Gehört der Baumschnitt zu den Nebenkosten?»

Sie dürfen die Kosten für den Rückschnitt dann verrechnen, wenn die Garten- und Umgebungspflege in Ihren Verträgen ausdrücklich als Nebenkosten genannt beziehungsweise der Posten im Casafair-Mietvertrag  angekreuzt ist. Falls dies nicht der Fall ist, können Ihre Mieter*innen davon ausgehen, dass die betreffende Leistung bereits durch den Mietzins abgegolten ist.

Der Autor

Daniel Gassmann
Casafair-Fachberater

Aus «casanostra» 174

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