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Ferienlogis im Clinch mit dem Zweitwohnungsgesetz?

  Do, 07.09.2017

«Wir besitzen neben unserem ständig bewohnten Haus eine Ferienwohnung in den Bergen, die wir demnächst verkaufen wollen. Nun stellt sich für uns die Frage, ob bei diesem Handwechsel die Wohnung weiterhin ohne Einschränkungen als Ferienwohnung genutzt werden kann oder ob sie ihren bisherigen Status ändert und künftig dauerhaft bewohnt werden muss. Wie ist die rechtliche Situation genau?»

Zunächst gilt, dass die neue Zweitwohnungsgesetzgebung nur auf Wohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 % einen Einfluss hat. Handelt es sich wie im vorliegenden Fall bei der Ferienwohnung um eine sogenannte «altrechtliche Wohnung», d. h. um eine Wohnung, die am 11. März 2012 bereits bestand oder rechtskräftig bewilligt worden war, bestehen keinerlei Einschränkungen. Altrechtliche Wohnungen sind in ihrem Bestand geschützt und können als Ferienwohnung genutzt werden.

Der Autor

Markus Gysi© zvg/mad

Markus Gysi
Berater Hausverein Mittelland

Aus «casanostra» 142

casanostra 142 - September 2017

  • Ferienlogis im Clinch mit dem Zweitwohnungsgesetz?

    : zvg/mad
  • Ferienlogis im Clinch mit dem Zweitwohnungsgesetz?

    : Maryna Patzen/iStock

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