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Auch in der Schweiz werden in den nächsten Tagen und Wochen Tausende Menschen aus der Ukraine erwartet oder sind bereits eingetroffen. Casafair ruft in Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden und den Verbänden der Immobilienbranche seine Mitglieder dazu auf, Wohnungen, die derzeit nicht genutzt werden, Geflüchteten aus der Ukraine zur Verfügung zu stellen.

Es geht jetzt darum, so viele Informationen zu verfügbaren Wohnungen, Gästezimmern und Unterkünften wie möglich zu erfassen. Wenn Sie Wohnraum anbieten können, melden Sie diesen unter einer der beiden unten stehenden Organisationen. Gesucht werden Gästezimmer und nicht belegte Wohnungen, die bestenfalls für einen längeren Zeitraum (+3 Monate) zur Verfügung stehen.

Bei der Erfassung können Sie angeben, ob Sie die Unterbringung kostenlos oder gegen Entgelt zur Verfügung stellen, befristet oder unbefristet. Mit dem Ausfüllen des Formulars geben Sie Ihr Einverständnis, dass die SFH, Campax oder die zuständigen Behörden Sie kontaktieren.

Im Normalfall werden Schutzbedürftige von einer Hilfsorganisation oder Behörde vermittelt, welche auch Vertragspartei für den Mietvertrag ist. Die Kantone verfügen über Ansätze und Pauschalen für die Unterbringung. Es steht den Parteien frei, eine Entschädigung für die Nutzung der Mietsache festzulegen.

SEM und BWO haben gemeinsam mit verschiedenen Verbänden ein Merkblatt zur privaten Unterbringung von Geflüchteten erstellt. Es steht Ihnen unter www.bwo.admin.ch zur Verfügung. Zudem steht das Merkblatt Wohnen in der Schweiz neu auch auf Ukrainisch zur Verfügung. Casafair ist Mitherausgeber des Merkblatts.

Weitere Informationen finden Sie unter:



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