Immer mehr Geflüchtete aus der Ukraine erreichen die Schweiz. Damit diese schnell die Bundesasylzentren verlassen können, werden als kurzfristige Lösung Unterbringungsmöglichkeiten bei Privaten Personen gesucht. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe koordiniert in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen die Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten bei privaten Gastfamilien.
Grundsätzlich ist es Wohneigentümern uneingeschränkt möglich, Schutzsuchende mit Status S unterzubringen. Beim Stockwerkseigentum sind allfällige reglementarische Beschränkungen zu beachten. Es empfiehlt sich, die Stockwerkeigentümerschaft vorgängig zu informieren, wobei dies formlos passieren kann und eine pragmatische und lösungsorientierte Herangehensweise anzustreben ist.
Wird für die Unterbringung einer Person eine Entschädigung verlangt, so entsteht – je nach Konstellation – zwischen dem Gastgeber und der beherbergten Person ein nicht gesetzlich geregelter Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrag. Bedingt durch die Formlosigkeit dieses Vertrages, empfiehlt es sich eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Gastgeber und der beherbergten Person oder gegebenenfalls ihrer Vertretung (Hilfswerke oder Behörden). Dies schützt die Ansprüche beider Parteien.
Im Verhältnis zwischen der mietenden Partei als Gastgeber und seiner Vermieterschaft muss hingegen von einem Untermietverhältnis im Sinne von Art. 262 OR ausgegangen werden. Aus diesem Grund muss die Mieterschaft die Vermieter*in über die geplante Unterbringung informieren und deren Einwilligung zur Untermiete einzuholen.
Könne Sie ein oder mehrere abschliessbare Zimmer zur Verfügung stellen?
Zum Anmeldeformular auf campax.org)
Wichtige Informationen für Gastfamilien finden Sie auf dieser Seite (https://www.fluechtlingshilfe.ch/aktiv-werden/fuer-ukrainische-gefluechtete/gastfamilien-fuer-ukrainische-gefluechtete/faq)
Für die langfristige Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine beteiligt sich Casafair zusammen mit weiteren Verbänden der Immobilienbranche, der Vermieterinnen und Vermieter sowie der Mieterinnen und Mieter an einem Aufruf des Staatssekretariats für Migration (SEM) und des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO), leerstehende Wohnungen für Geflüchtete zur Verfügung zu stellen. Der Aufruf erfolgt demnächst, alle nötigen Informationen werden Sie auch auf dieser Seite finden.