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Wichtige Fortschritte für Bauherr*innen: Wie von Casafair schon lange gefordert, hat das Parlament Missstände im Bau- und Werkvertragsrecht behoben.

Heute hat das Parlament die Verjährungsfalle bei Mängelrügen durch eine verlängerte Frist beseitigt. Zukünftig wird es nicht mehr möglich sein, die Haftung für Baumängel durch fragwürdige Vertragsklauseln abzutreten. Auch der unzulässigen Praxis, das Nachbesserungsrecht für Baumängel vertraglich auszuschliessen, wird ein Ende gesetzt. Nach 12 Jahren intensiver Beratung ist das Geschäft nun bereit für die Schlussabstimmung.

Langjähriges Engagement von Casafair zahlt sich aus

Die vorgesehenen Änderungen des Obligationenrechts gehen auf Vorstösse des Verbands Casafair zurück. Bereits 2002 forderte die damalige Casafair-Präsidentin Hildegard Fässler in einer Motion 02.3532 einen verbesserten Schutz der Bauherrschaften bei Baumängeln sowie die Behebung bestehender Missstände im Obligationen- und Werkvertragsrecht. 22 Jahre stetiges Engagement haben sich gelohnt!



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