Casafair fordert, dass der Begriff der «Orts- und Quartierüblichkeit» aus dem Mietrecht gestrichen wird und stattdessen bei der Festlegung der Mietzinsen die Nettorendite massgeblich ist.
Der Begriff der «Orts- und Quartierüblichkeit» ist nicht abschliessend definiert und ein Nachweis in der Praxis nicht möglich. Angesichts der übermässig steigenden Mietkosten fordert Casafair, dass die Höhe der Mietzinsen allein über die Nettorendite bestimmt werden darf, wie es im Gesetz vorgesehen ist. Von der Politik braucht es jetzt klare und einheitliche Berechnungsgrundlagen für die Berechnung einer angemessenen Nettorendite für Mietwohnungen.
Die heute in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats behandelte Parlamentarische Initiative will die Anwendung der «Orts- und Quartierüblichkeit» in der Praxis ermöglichen. Dies hätte zur faktischen Einführung der Marktmiete geführt, welche vom Schweizer Mietrecht verboten ist. Die Festlegung der Mietzinsen nach Angebot und Nachfrage ermöglicht missbräuchliche Mietzinserhöhungen und befeuert die drehende Mietzinsspirale noch weiter. Eine gesetzliche Präzisierung, wie sie die Pa.Iv. Egloff 17.493 fordert, würde die bestehenden Unsicherheiten nicht beseitigen, sondern neue Abgrenzungsfragen schaffen und den Vollzugsaufwand erhöhen.
Für Casafair als Verband der verantwortungsbewussten Wohneigentümer*innen ist es daher konsequent, dass die vorberatende Kommission diesem praxisfernen Konzept eine Absage erteilt. Ein Abschreiben der Pa.Iv. Egloff, wie von der Kommission einstimmig beantragt, ist ein wichtiges Signal für die Abschaffung der «Orts- und Quartierüblichkeit» im Mietrecht. Casafair fordert seit langem, den Begriff «Orts- und Quartierüblichkeit» aus dem Mietrecht (Art. 269a Bst. a OR sowie Art. 10 und Art. 11 VMWG) zu streichen.

