Casafair sieht in der Änderung der Zivilprozessordnung (Geschäft 21.082) einen dringend notwendigen Schritt, um Hauseigentümer*innen – insbesondere Einfamilienhausbesitzerinnen und kleine Investoren – wirksam zu schützen.
Werden schadhafte Bauteile verkauft oder eingebaut, sind Einzelklagen für die Betroffenen oft finanziell kaum machbar und haben wenig Aussicht auf Erfolg. Doch die Schäden summieren sich gesamthaft zu erheblichen Belastungen, die Schadenersatzansprüche rechtfertigen. Ein kollektiver Rechtsschutz bietet hier eine Lösung und gibt den Geschädigten eine realistische Chance auf Ausgleich.
Der Antrag auf Nichteintreten – von der Mehrheit der Rechtskommission des Nationalrats – stösst bei Casafair auf Unverständnis. Anstatt die Interessen von Hauseigentümerinnen und Konsumenten ernst zu nehmen, dominieren hier parteipolitische Überlegungen.
Ohne kollektiven Rechtsschutz bleiben Schweizer Konsument*innen gegenüber ihren europäischen Nachbarn klar benachteiligt. Casafair fordert den Nationalrat daher auf, auf die Änderung der Zivilprozessordnung einzutreten und moderne Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes im Schweizer Recht zu verankern.