«Bei der Vermietung einer Wohnung sind in den letzten Jahren einige technische Neuerungen geschehen. Gerade beim TV-Anschluss, beim Internetzugang und mit Glasfaser-Angeboten gibt es viel mehr Möglichkeiten und Wünsche als früher. Was gehört heute unbedingt dazu und worauf müssen wir als Vermieter achten?»
Im Alltag der Immobilienvermietung ist eine der klassischen Fragen jene nach dem Internetanbieter. Mieter sind immer sensibilisierter in Bezug auf die verschiedenen Telekommunikationsangebote. Eine zeitgemässe technische Infrastruktur ist durchaus auch im Sinne von VermieterInnen, da dies die Wohnung am Markt attraktiver macht.
Bevor ein Netzbetreiber wie Swisscom oder andere ein Haus erschliessen darf, muss der Eigentümer dazu sein Einverständnis geben. Grundsätzlich steht es dem Eigentümer frei, seine Zustimmung zu verweigern. Anbieter sind jedoch sehr interessiert, ein Haus und die Wohnungen zu erschliessen. Die meisten Netzbetreiber bieten daher den Anschluss kostenlos an. Bei älteren Häusern fehlt jedoch oft ein geeigneter Kabelkanal – so können Kosten für den Vermieter entstehen. Es lohnt sich deshalb, mit dem Anbieter voraus zu klären, welche Kosten übernommen werden.
Was, wenn nun ein Mieter einen Internetanbieter möchte, der Eigentümer aber nicht einverstanden ist? Gemäss Fernmeldegesetz muss die Zustimmung erteilt werden, wenn der Mieter bereit ist, anfallende Kosten zu übernehmen. Der Bundesrat hat unlängst bekräftigt, dass allen Anbietern Zugang zur Liegenschaft zu gewähren ist. Insbesondere sollen langjährige Exklusivverträge nicht mehr möglich sein.
Der Hausverein empfiehlt Vermietern, sich dieser Entwicklung auch aus eigenem Interesse nicht zu verschliessen und Hand zu bieten, wenn ein Anschluss gewünscht wird.

Tanja Moser
Beraterin Hausverein Mittelland, eidg. dipl. Immobilienvermarkterin,
casafair.ch/beratung
Aus «casanostra» 143


