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Quellwasser: Gibt es dazu spezielle Vorschriften?

 

  Do., 08.09.2016

«Wir haben vor kurzem ein Haus gekauft, das über eine eigene Wasserquelle verfügt. Was müssen wir dabei besonders beachten?»

In der Schweiz unterliegen die Wasserversorger der Selbstkontrolle. Das gilt auch für private Grundbesitzer mit eigener Quelle. Aber Vorsicht! Falls Sie auch Mieter oder Nachbarn mit Wasser versorgen, haben Sie strengere Vorgaben zu erfüllen.

Grundsätzlich gilt: Das Wasser muss in einem akkreditieren Labor auf mikrobiologische Keime und chemische Inhaltsstoffe untersucht werden. Gestützt auf die Anforderungen der EU hat der schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches Empfehlungen für die Untersuchungshäufigkeit ausgearbeitet. Die chemische Untersuchung sollte einmal jährlich erfolgen, die mikrobiologische zweimal.

Empfehlung wird zur Pflicht

Wenn Sie das Wasser ausschliesslich selber nutzen, gelten diese Vorgaben nur als Empfehlung, doch sobald Sie weitere Parteien beliefern, sind Sie zur Qualitätssicherung verpflichtet. Zudem müssen Sie die Bezüger mindestens einmal jährlich umfassend über die Wasserqualität informieren.

Die Wasserproben können Sie selber entnehmen oder einem Brunnenmeister aus ihrer Gemeinde in Auftrag geben. Die Kosten für die Analysen belaufen sich auf 700 bis 1000 Franken pro Jahr. Wenn die Wasserqualität schwankt, lohnt sich allenfalls die Installation einer UV-Anlage, um das Wasser zu entkeimen.

Bei Fragen wenden Sie sich am besten an die zuständige Stelle Ihres Kantons.

Weitere wichtige Hinweise finden Sie unter www.trinkwasser.ch.

Tanja Moser

Tanja Moser
Beraterin Hausverein Mittelland, eidg. dipl. Immobilienvermarkterin,
casafair.ch/beratung

Aus «casanostra» 137

casanostra 137 - September 2016

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