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Swiss farmhouse facade

Denkmalpflege in der Schweiz

   

  Fr., 07.04.2017

«Beim Umbau hat man es auch mal mit dem Heimatschutz oder der Denkmalpflege und deren Bedingungen oder Auflagen zu tun. Was gibt es dabei zu beachten?»

Ortstypische Landstriche, historische Dorfkerne und traditionelle Behausungen sind ein Teil unserer Geschichte und ein Zeugnis unserer Herkunft. Sie gehören zum kulturellen Erbe unserer Gesellschaft. Die Anerkennung des Wertes der Baudenkmäler und Landschaftsdenkmäler und deren Schutz und Pflege soll gewährleistet werden – das ist die Aufgabe des Heimatschutzes und der Denkmalpflege. Dabei müssen die unterschied lichen Interessen der Nutzer, der Liegenschaftsbesitzer und der Öffentlichkeit sorgsam austariert werden.

Das Thema des Heimatschutzes und der Denkmalpflege wird auf allen politischen Ebenen behandelt. Auf Bundesebene gibt es das «Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung» (ISOS). So kommt der Bund seiner verfassungsmässigen Verpflichtung nach, historische Ortsbilder zu schützen. Heute umfasst das ISOS ca. 1274 Ortsbilder.

Für die Erhaltung und Pflege der Baudenkmäler hingegen sind laut Bundesverfassung die Kantone und Städte verantwortlich. Diese haben Fachstellen, deren Auftrag es ist, Objekte zu begut achten, zu dokumentieren und zu inventarisieren. Ausserdem stehen sie Bau herrschaften, Planungsfachleuten und Handwerkern beratend zur Seite, wenn es um die Restaurierung oder die Umnutzung eines Baudenkmals geht.

Die genauen Regelungen sind kantonal unterschiedlich. Meist werden bei Umbau projekten zusammen mit der Denkmalpflege individuelle Lösungen erarbeitet, welche gleichermassen die Bedürfnisse der Eigentümer berücksichtigen und auch die historische Bausubstanz schonen. So trägt die Denkmalpflege letztlich dazu bei, viele lebenswerte Räume und Orte für künftige Generationen zu erhalten.

Arwed Junginger

Arwed Junginger
Berater Hausverein Schweiz
AAB Architekten, Bern

Aus «casanostra» 140

casanostra 140 - April 2017

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