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Kann ich die Betriebskostensteigerung anrechnen?

     

  Do., 03.09.2015

«Bei der neuesten Mietzinssenkung habe ich die Betriebskosten mit 0,5 Prozent pro Jahr angerechnet. Mein Mieter bestreitet diesen Punkt. Wer hat recht?»

Bei Mietzinsänderungen werden oft nicht nur die Veränderungen des Referenzzinses weitergegeben, sondern auch die Veränderung der Teuerung und eine Anpassung an die gestiegenen Betriebskosten. Unter Betriebskosten versteht man diejenigen Kosten, die dem Eigentümer regelmässig anfallen, jedoch nicht über die Nebenkosten abgerechnet werden können.

Das sind zum Beispiel veränderte Handwerkerlöhne, höhere Versicherungsprämien, Objektsteuern, Gebühren usw.

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