«Wir überlegen, in unserem Haus eine Komfortlüftung zu realisieren. Ist es tatsächlich so, dass wir dann die Fenster nicht mehr öffnen dürfen?»
Doch, die Fenster dürfen auch mit einer Komfortlüftungsanlage jederzeit geöffnet werden. Dies schränkt die Funktionstüchtigkeit der Lüftung nicht ein. Das Öffnen der Fenster lässt nicht nur frische Luft ins Haus, sondern stellt auch den physischen und akustischen Kontakt mit dem Aussenraum her, welcher für unsere Psyche von Bedeutung ist. In manchen Fällen, wie der Nachtauskühlung der Gebäudemasse im Sommer, ist es sogar ratsam, dies über die Querlüftung der Räume mit offenen Fenstern zu machen, da es effizienter ist als mit einem Lüftungssystem.
Heutige Gebäude werden gemäss gesetzlichen Vorschriften immer besser gedämmt und gegen Wärmeverluste abgedichtet. Somit verbleiben mögliche Schadstoffe länger im Innenraum oder reichern sich sogar in höheren Konzentrationen an. Da wir uns zu 90 Prozent in Innenräumen aufhalten, ist die Qualität des Innenraumklimas von grosser Bedeutung für das Wohlbefinden der Bewohner. Wer nicht mindestens dreimal am Tag kurz und intensiv lüften will oder kann, dem bieten Komfortlüftungen eine elegante Lösung und eine garantiert kontinuierliche Frischluftzufuhr und somit den Abtransport von Schadstoffen, auch bei geschlossenen Fenstern. Ebenfalls empfehlenswert ist ein Lüftungsgerät als Schutz vor unerwünschtem Aussenlärm oder wenn Pollenallergien der Bewohner vorliegen. Ausserdem hilft es vor allem im Winter und im Hochsommer, Energie zu sparen, da die Wärmeverluste über ein Wärmerückgewinnungssystem minimiert werden.



