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Ladestation fürs eMobil

 

  Do., 07.11.2019

«Ich besitze eine Eigentumswohnung und beabsichtige die Anschaffung eines Elektroautos. In der Einstellhalle müsste ich da eine Ladestation installieren. Was muss ich bei der Anschaffung beachten?»

Grundsätzlich verhält es sich so, dass Elektroladestationen nur mit Meldung und Bewilligung durch die Gemeinschaft und das Elektrizitätswerk installiert werden dürfen. Die Stromkapazitäten sind vielerorts nicht auf die Ladung von Elektroautos ausgelegt. Bereits die gleichzeitige Ladung von zwei Elektroautos kann zu Stromengpässen in einer Liegenschaft führen. Gleiches ist bei Einstellhallen der Fall, da auch hier die Stromlieferung in die Einstellhallen oft nicht auf die Ladung von Elektroautos ausgerichtet ist.

Es empfiehlt sich, vor der Anschaffung eines Elektroautos das Elektrizitätswerk über dessen Auflagen und die Kapazitäten in der eigenen Liegenschaft anzufragen. Weiter ist mit Vorteil ein Elektroplaner beizuziehen, welcher einen bei einer sauberen Installation unterstützen kann.

Nicht zu empfehlen ist eine individuelle und nicht abgestimmte Auftragsvergabe zur Installation einer Elektroladestation an einen Elektriker ohne Berücksichtigung der übrigen Einflussfaktoren. Dies könnte nämlich dazu führen, dass zu einem späteren Zeitpunkt teure Anpassungsarbeiten vorgenommen werden müssen oder die bereits vorgenommene Installation obsolet würde.

Zudem: Bei Abstellplätzen im Sondernutzungsrecht ist das Thema Ladestationen in jedem Fall im Vorfeld an der StockwerkeigentümerInnen-Versammlung zu traktandieren.

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Posted on

07.11.2019

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