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Heiz- und Nebenkosten – wie funktioniert das mit der Abgrenzung?

  

     

  Mo., 09.09.2024

Es ist Zeit, die jährlichen Heiz- und Nebenkostenabrechnungen zu erstellen. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer rechnen per 30. Juni ab. Immer wieder stellt sich dabei die Frage, wie Ein- und Auszüge berücksichtigt werden müssen und warum eine Rechnungsabgrenzung der Lieferantenrechnungen stattfinden muss.

Es ist Zeit, die jährlichen Heiz- und Nebenkostenabrechnungen zu erstellen. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer rechnen per 30. Juni ab. Immer wieder stellt sich dabei die Frage, wie Ein- und Auszüge berücksichtigt werden müssen und warum eine Rechnungsabgrenzung der Lieferantenrechnungen stattfinden muss.

Wenn Mietende unter dem Jahr, also nicht per Abrechnungstermin, ausziehen, so muss das in der Heiz- und Nebenkostenabrechnung dargestellt werden. Bei der Abgrenzung gilt es zwischen den Heiz- und den Nebenkosten zu unterscheiden. Die beiden Positionen müssen unterschiedlich abgegrenzt werden. Wenn die Heizkosten individuell abgerechnet werden, also der individuelle Verbrauch gemessen wird, dann genügt eine Nachricht mit dem Datum des Mieterwechsels an die entsprechende Firma. Wird mithilfe eines Verteilschlüssels abgerechnet, so kommen die Heizgradtage zum Einsatz. Diese berücksichtigen, dass im Sommer wenig oder kein und im Winter viel Heizmaterial verbraucht wird. Hier wiederum wird zwischen Verbrauch der Heizung allein oder von Heizung und Warmwasser zusammen unterschieden. Die entsprechenden Listen sind kantonal unterschiedlich und im Internet zu finden. Die Nebenkosten hingegen können gemäss der effektiven Wohndauer aufgeteilt werden.

Meistens stimmen die Rechnungsperioden der Lieferanten nicht mit der Abrechnungsperiode überein. Weil die unterschiedlichen Kosten schwanken, muss auch dies berücksichtigt werden. Aufzeigen lässt sich das an einem konkreten Beispiel: Die Stadt schickt die Rechnung für die Kehrichtgrundgebühr Anfang Jahr und rechnet das Kalenderjahr ab. In die Abrechnung per 30.Juni müssen demnach zwei Rechnungen Eingang finden, nämlich die des Vorjahres für die Monate Juli bis Dezember und die des aktuellen Jahres Januar bis Juni.

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