Wer eine Wohnung an Dritte vermietet, ist für einwandfreies Trinkwasser verantwortlich. Dafür ist eine regelmässige Wartung der verschiedenen Installationen notwendig. Wer sich bisher noch gar nicht mit «seinem» Trinkwasser beschäftigt hat, sollte eine Kontrolle durch den Sanitärinstallateur ins Auge fassen.
Viele private Vermieterinnen und Vermieter unterliegen einer Pflicht, die ihnen kaum bekannt ist. Denn mit dem 2017 revidierten Lebensmittelgesetz (LMG) gilt Trinkwasser nicht nur bei der öffentlichen Versorgung, sondern auch im Haushalt als Lebensmittel. Wer für seine Mieterschaft Trinkwasser bereitstellt, muss sich deshalb an die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen halten (siehe Box «Pflicht zur Selbstkontrolle»). Ebenso haftet man für allfällige Folgen, sollte die Installation nicht den Anforderungen entsprechen.
Wichtige Wartung
In den letzten Jahren sei die Trinkwasserhygiene nicht nur bei grösseren Immobilienverwaltungen, sondern auch bei vielen privaten Eigentümerschaften ins Blickfeld gerückt, sagt Dragan Cvetkovic. Er ist Leiter Kundendienst bei der Schmidt Sanitär Heizung AG (Luzern). «Viele Kundinnen und Kunden sind auf das Thema sensibilisiert und möchten, dass wir ihre Installation unter die Lupe nehmen», sagt Cvetkovic. Bei einem solchen Check-Up werden alle wichtigen Komponenten kontrolliert und wenn nötig eingehend untersucht.
Genau hingeschaut wird zuerst beim sogenannten Partikelfilter. Dieser ist direkt nach der Wasseruhr installiert. «Der Filter sorgt dafür, dass kleinste Schwebeteilchen wie Sandkörner oder Steinchen gar nicht erst ins System gelangen. Damit er einwandfrei funktioniert, muss man ihn mindestens einmal pro Jahr warten», erläutert Dragan Cvetkovic. Ansonsten könnte der Filter zu einem Sammelbecken für Bakterien werden. Je nach Installation folgt auf diesen Filter eine separate Wasserenthärtungsanlage. Sie reduziert den Kalkanteil des Wassers mittels speziellem Harz oder Granulat. Dieses muss regelmässig erneuert und die Enthärtungsanlage gewartet werden. Der Fachverband SVGW empfiehlt einen jährlichen Service. Auch der Warmwasserspeicher (Boiler) sollte regelmässig gewartet werden, in der Regel alle fünf Jahre.
Heikle Stagnation
Weiter geht es bei der sogenannten Verteilbatterie. Diese ist das Herzstück der Trinkwasserinstallation, sozusagen die Hauptverteilung des Wassers. Von der Verteilbatterie aus werden die einzelnen Geschosse und allfällige weitere Zapfstellen (Gartendusche oder -schlauch, Waschplatz, Waschbecken im Eingangsbereich etc.) erschlossen. «Damit die Trinkwasserhygiene gewährleistet ist, darf das Wasser nicht stagnieren. Sehr ungünstig sind Leitungsabschnitte, auf welchen das Wasser über lange Zeit stehenbleibt», erklärt Cvetkovic. Möglich ist dies zum Beispiel, wenn ein separater Wasserhahn für das Autowaschen installiert ist. Wird dieser Hahn einige Wochen oder Monate nicht benutzt, staut sich das «tote» Wasser. Heute umgeht man das Problem mit einer neuen Leitungsführung: Die Wasserleitung endet nicht mehr beim Waschplatz-Hahn, sondern wird beispielsweise zu einem WC-Spülkasten weitergezogen. Durch das häufige Nachfüllen des Kastens bleibt das Wasser in der Leitung in Bewegung.
Von der Verteilbatterie führen Leitungen zu den Steigzonen. Diese bringen das Trinkwasser auf die einzelnen Geschosse. «Wenn die Leitungen alt oder korrodiert aussehen, sägen wir zuweilen ein kurzes Stück heraus», sagt Dragan Cvetkovic. Das fehlende Stück wird überbrückt, in der Werkstatt kann die Probe dann genau untersucht werden. Wenn sich zeigt, dass der Leitungsquerschnitt wegen Kalk oder Rost zu eng ist, wird ein Ersatz der Leitungen nötig.
Prüfung und Probe Nicht nur stagnierendes Wasser, sondern auch zu hohe Temperaturen für das Kaltwasser können zu Problemen führen. Bei einer Bestandesaufnahme schaut man deshalb mögliche Problemstellen genau an. Je nach Baujahr des Gebäudes kann das Kaltwasser beispielsweise zu eng am Bodenheizungsverteiler vorbeigeführt werden und darum in einen problematischen Temperaturbereich geraten. In solchen Fällen müssen die Leitungen nachgedämmt, also besser isoliert werden. Im Zweifelsfall schafft eine Wasserprobe Klarheit. Sie kann von ausgebildeten Fachpersonen wie Dragan Cvetkovic entnommen und von einem akkreditierten Labor auf Bakterien untersucht werden. Dies sei eine mögliche, aber nicht immer die wichtigste Massnahme, meint der Sanitär-Profi: «Am besten ruft man den Sanitärinstallateur seines Vertrauens an und verschafft sich zuerst mal einen Überblick. Jede Anlage ist ein bisschen anders – wir helfen den Eigentümerschaften aber gerne, sich zurechtzufinden.»
In der öffentlichen Wasserversorgung muss Trinkwasser schon lange als Lebensmittel behandelt werden. Dank täglichen Kontrollen und einer engmaschigen Überwachung sind grossflächige Kontaminationen des Trinkwassers in der Schweiz sehr selten. Die sogenannte Trinkwasser-Hausinstallation, also der Bereich von der Wasseruhr bis zur Entnahmestelle (Wasserhahn, Dusche) untersteht seit 2017 ebenfalls strengeren Vorgaben. In diesem Jahr wurde das Lebensmittelgesetz (LMG) revidiert. Seither gelten die Eigentümer und Betreiberinnen von Gebäude-Trinkwasserinstallationen als Wasserversorger. Mit der ebenfalls 2017 in Kraft gesetzten Trink-, Bade- und Duschwasserverordnung (TBDV) werden die Pflichten solcher Versorger näher definiert. Die konkrete Umsetzung schliesslich ist in zwei Richtlinien des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs (SVGW) beschrieben. Die Richtlinie W3/E3 ist für Installateure und Planer gedacht. Die Richtlinie W3/E4 beschreibt die Anforderungen an Besitzerinnen und Betreiber. Zentrales Element ist, wie im ganzen Lebensmittelrecht, die Pflicht zur Selbstkontrolle. Wer diese Pflicht wahrnehmen will, lässt am besten eine Bestandesaufnahme der Trinkwasserinstallation vom Sanitärinstallateur des Vertrauens machen. Davon lassen sich die nötigen Unterhalts- und allenfalls auch Sanierungsarbeiten ableiten.
Michael Staub
Journalist
Aus «casanostra» 173


