«Eine Partei aus unserem Mehrfamilienhaus ist für drei Monate auf Reisen. Nun haben sie uns gesagt, dass sie die Heizung während ihrer Reise komplett abgestellt hätten. Unser Architekt hat gesagt, dass die Heizung besser auf 16/17 °C eingestellt werden muss. Darf ich dies unseren Mietern vorschreiben oder nur empfehlen?»
Vorneweg dies: Die Vermieterschaft darf der Mieterschaft in Sachen Raumtemperatur der Wohnung nichts vorschreiben, sondern nur empfehlen.
Allgemein gilt, dass in konventionellen Liegenschaften die Mieterschaft das Recht auf eine warme Wohnung von mindestens 20 Grad hat. Bei Minergiebauten liegt dieser Wert bei 18 Grad.
Es ist sehr zu begrüssen, wenn alle Energie sparen. Schon bei einer Abwesenheit von wenigen Tagen macht die Absenkung der Wohnungstemperatur viel Sinn. Allerdings sollte die Wohnung auch nicht komplett ausgekühlt werden, da Schimmel oder gar Leitungsbruch droht. Die Temperatur sollte nicht unter 12 Grad fallen. So werden die Nachbarwohnungen auch nicht über Gebühr «bestraft».
Thermostatventile bei konventionellen Radiatoren sollten üblicherweise auf Position 3 eingestellt sein, was eine Raumtemperatur um circa 20 Grad steuert. Jede Abstufung entspricht circa 3 Grad – Casafair empfiehlt daher bei Abwesenheit die Thermostaten auf Position 1 (14 Grad) zu stellen. Ein Grad weniger entspricht einer Energieeinsparung von circa 6 Prozent – eine Absenkung lohnt sich also erheblich.
Bei längerer Abwesenheit empfehlen wir, die Wohnung ab und zu lüften zu lassen.


