«Ich habe in die energetische Sanierung bei unserem Mehrfamilienhaus investiert und möchte den Mietzins anpassen. Was ist zu beachten?»
Eine Mietzinserhöhung lässt sich nicht mit einem gewöhnlichen Brief kommunizieren, sondern sie muss mit einem amtlich genehmigten Formular mitgeteilt werden. Auf einem solchen müssen bestimmte Angaben enthalten sein, damit die Mietzinserhöhung rechtsgültig ist:
Das amtliche Formular mit der Mietzinserhöhung muss spätestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Mietpartei eintreffen. Die Kündigungsfrist und die Termine, auf die gekündigt und der Mietzins erhöht werden kann, sind im Mietvertrag aufgeführt.



