Casafair begrüsst die im Rahmen des Vernehmlassungsverfahren vom Bundesrat vorgeschlagene Verschärfung der Bestimmungen der Lex Koller grundsätzlich. Einzig die Bewilligungspflicht für den Erwerb von Hauptwohnungen durch Drittstaatangehörige betrachten wir differenziert und schlagen ein erleichtertes Bewilligungsverfahren vor.
Der Schweizer Immobilienmarkt steht seit vielen Jahren im Fokus internationaler Investor*innen, er gilt als ertragsstark, inflations- und währungssicher. Dieser Kapitalzufluss in den Immobilienmarkt verstärkt den Preisdruck auf Grundstücke und Wohnliegenschaften immer weiter und wirkt sich so auch unmittelbar auf die Mietpreise aus.
Casafair erachtet es als zentral, dass ausländisches Kapital nicht unbegrenzt über die Börse in den Schweizer Wohnungsmarkt fliessen kann und damit den Druck auf die Immobilien- und Bodenpreise weiter verschärft. Die aktuelle Preisspirale beim Erwerb von Wohneigentum und bei den Mietkosten darf nicht noch weiter angeheizt werden.
Die vorgeschlagenen Änderungen sind ein wirkungsvolles Mittel, um spekulative Investitionen und damit Umgehungen des Gesetzeszwecks einzudämmen und Bodenrenten nicht ins Ausland fliessen zu lassen. Die Anpassungen tragen dazu bei, die in den vergangenen Jahrzehnten erfolgten Lockerungen zu korrigieren und die Lex Koller wieder stärker auf ihren ursprünglichen Zweck auszurichten.
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Stellungnahme zur Vernehmlassung Lex Koller

