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Wohnungsübergabe

   

  Mi., 01.01.2014

Eine Wohnung kann an sich formlos zurückgegeben werden, aber ein Übergabeprotokoll ist zu empfehlen. Ideal ist, wenn der ausziehende und der einziehende Mieter gleichzeitig zugegen sind. So können kleinere Details gleich geregelt werden.

Im Protokoll wird der Zustand des Mietobjektes möglichst genau aufgeführt. Ist alles notiert, geht man das Protokoll mit dem ausziehenden Mieter nochmals durch und hält fest, was effektiv Schäden sind und was eine normale Abnutzung ist.

Über eine normale Abnutzung hinaus gehen beispielsweise Brandlöcher im Teppich, Sprünge in Lavabos, grössere Hicke im Parkett, fehlende Tablare im Schrank und eine grosse Zahl von Dübellöchern in einer Wand. Diese gehen anteilsmässig zu Lasten des Mieters, wenn sie nicht schon vorher bestanden haben. Anteilmässig bedeutet, dass bei einer Reparatur die Lebensdauer einer Sache berücksichtigt werden muss.

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