Wie sauber ist sauber, wer füllt das Protokoll aus und wer bezahlt für welche Beschädigungen?
Zur Übergabe nimmt die Vermieterin das beim Einzug des bisherigen Mieters erstellte Protokoll mit. Dazu gehören auch Unterlagen über allfällige Renovationen wahrend der Mietdauer und, sofern nicht auf dem Protokoll vermerkt, die Aufstellung der vorhandenen Schlüssel.
Das neue Protokoll fuhrt die Vermieterin. Es ist am einfachsten, wenn sie sich an die auf dem Übergabeprotokoll vorgesehene Reihenfolge halt. So kann kaum etwas vergessen gehen. Geprüft werden die Reinigung und der Zustand der Wohnung und der fest dazugehörenden Einrichtungen. Besonderes Augenmerk gilt es sicher auf den Reinigungsgrad in Küche und Bad zu legen, insbesondere was Fett- und Kalkruckstande betrifft. Auch bei den Fenstern lohnt sich ein Blick von der Seite auf das Glas, denn so erscheinen immer wieder Striemen, die beim direkten Blick nicht erkennbar sind.
Es empfiehlt sich auch, den neuen Mieter immer wieder einzubeziehen. Er wird am Ende das Protokoll ebenfalls unterschreiben, und es ist sehr ärgerlich, wenn er erst im Nachgang zur Übergabe mit Anmerkungen kommt, etwa, es sei nicht sauber genug gewesen. Das nach seinem Einzug korrekt festzustellen, ist unmöglich, bringt doch ein Umzug auch erheblichen Schmutz mit sich.
Ist die Vermieterin der Meinung, dass der ausziehende Mieter einen Schaden durch übermassige Abnutzung verursacht hat, so muss sie dies direkt auf dem Protokoll festhalten und entweder in Franken oder Prozenten beziffern.
Dafür ist es wichtig zu wissen, wie alt die entsprechenden Bauteile sind, um daraus abzuleiten, wie hoch der Zeitwert ist.
Die sogenannte «normale Abnutzung» geht nicht zulasten des Mieters, denn mit der Bezahlung des Mietzinses ist diese bereits gedeckt.
Am Ende der Wohnungsabnahme unterschreiben alle Parteien das Übergabeprotokoll. Die Vermieterin gibt direkt vor Ort eine Kopie ab oder schickt im Nachgang ein Exemplar per Mail an den bisherigen und den neuen Mieter.