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Erbrecht

Wie weiter im Erbfall?

     

  Fr., 16.06.2017

«Meine Mutter ist kürzlich verstorben. Sie lebte seit rund zehn Jahren allein im eigenen Haus, ein Testament hat sie nicht verfasst. Nun stehen meine zwei Geschwister und ich vor der Frage, wer die Liegenschaft der Eltern übernehmen soll. Was müssen wir beachten, um den Nachlass juristisch korrekt und fair zu verwalten?»

Mit dem Tod der Mutter sind die drei Geschwister als Erben Gesamteigentümer der Liegenschaft geworden. Sie können das Haus nur gemeinsam verwalten und darüber verfügen. Immerhin kann ein Geschwister die anderen mittels Vollmacht vertreten. In einem Testament hätte die Mutter Teilungsvorschriften erlassen und einen Willensvollstrecker ernennen können, was aber nur in bestimmten Fällen sinnvoll ist.

Vielleicht haben Sie schon zu Lebzeiten der Mutter über die Verteilung gesprochen oder es ist auf andere Weise klar, welches Geschwister für eine Übernahme in Frage käme. Jedenfalls ist die Liegenschaft zu schätzen, um den Anrechnungswert festlegen zu können. Ein «Familienrabatt» ist entgegen einer landläufigen Meinung vom Gesetz nicht vorgesehen, wird aber doch öfters gewährt, damit das Haus in der Familie bleibt. Da alle drei Geschwister Anrecht auf einen Drittel der Erbschaft haben, muss der oder die Übernehmende die anderen «auszahlen», was oft ein grosses Hindernis darstellt. Wird die Liegenschaft aus diesem oder einem anderen Grund nicht einem Erben zugeteilt, kann sie weiterhin im Gesamteigentum bewirtschaftet werden, was jedoch bei einer späteren Aufteilung die Grundstückgewinnsteuer auslösen kann.

Die aufgeschobene Teilung hat auch den Nachteil, dass die Erben der drei Geschwister unklare Verhältnisse antreffen werden. Es ist deshalb ratsam, sämtliche Übernahmeszenarien so früh wie möglich zu prüfen, wobei insbesondere der Pflichtteilsschutz der Nachkommen Schranken auferlegt.

Felix Bretschger
Felix U. Bretschger
Berater Hausverein Zürich
Rechtsanwalt und Mediator FH/SAV, Zürich

Aus «casanostra» 141

casanostra 141 - Juni 2017

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