«Wir haben eine Eigentumswohnung gekauft. Das Haus ist bereits mit diversen Versicherungen belegt. Benötigen wir deshalb unsere privaten Versicherungen nicht mehr?»
Die Versicherung, die das Haus – also die Stockwerkeigentümergemeinschaft – abgeschlossen hat und ihre privaten Versicherungen, haben nichts miteinander zu tun.
In den meisten Kantonen ist die Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden ( z. B. Unwetter ) obligatorisch. Viele Kantone unterhalten eine eigene Versicherung, andere schreiben den Abschluss einer Versicherung zwar vor, erlauben aber die freie Wahl des Anbieters. Lediglich vier Kantone ( Tessin, Wallis, Appenzell Innerhoden, Genf ) kennen kein Obligatorium.
Optimale Schadensabdeckung
Weitere empfehlenswerte, aber nicht obligatorische Versicherungen für das Gebäude sind die sogenannte Sachversicherung und die Gebäudehaftpflichtversicherung. Die Sachversicherung umfasst meist Wasserschäden sowie – je nach Abschluss – Glasschäden oder Einbruchschäden. Die Gebäudehaftpflicht deckt Schäden, die ihr Gebäude oder das gemeinsame Grundstück einem aussenstehenden Dritten zufügen.
Diese Versicherungen decken jedoch keine Schäden, welche bei Ihnen privat geschehen. Dafür benötigen Sie eine Hausrat- / Mobiliarversicherung und allenfalls eine Privathaftpflichtversicherung. Zwar kommen diese Versicherungen bei einem Schaden manchmal ergänzend zum Tragen. Im Grundsatz gilt jedoch, Schäden am Gebäude laufen über die Versicherung des Gebäudes. Schäden im privaten Bereich müssen über die individuellen privaten Versicherungen abgewickelt werden.

Karin Weissenberger
Co-Präsidentin Hausverein Zürich, Karin Weissenberger Immobilien
Aus «casanostra» 135


