© siur/iStock
Versicherungsvertragsgesetz
«Was hat sich ab dem 1. Januar 2022 geändert?»
Ein Widerrufsrecht steht Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu. Bereits erhaltene Leistungen müssen zurückerstattet werden. Ausgeschlossen ist dieses Recht bei kollektiven Personenversicherungen, vorläufigen Deckungszusagen und Vereinbarungen mit einer Vertragslaufzeit von weniger als einem Monat.
Aus «casanostra» 165 © Casafair
Die Autorin
© zvg/mad
Sylvia Raguth
Beraterin Casafair Mittelland, eidg. dipl. Versicherungsfachexpertin und Finanzplanerin, Inhaberin MANDAT-IN
www.mandat-in.ch