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Streit um Bäume und Kinder

     

  Mi., 01.01.2014

Der Sommer ist da. Und wie es die Natur so will: Die Bäume werfen Schatten, und die Kinder lärmen fröhlich draussen. Was tun, wenns dem Nachbarn nicht gefällt? – Man staunt immer wieder, worüber Schweizer Musse haben zu streiten.

Streitende I: Zwei Apfelbäume

Im Bezirk Baden AG hatten sich zwei Nachbarn wegen zweier Apfelbäume gestritten. Die Bäume nähmen Sonnenlicht weg, klagte der eine. Diese standen zweieinhalb Meter von der Grundstücksgrenze entfernt. Der Nachbar verlangte, dass sie gefällt würden, da gemäss dem kantonalen Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch die erforderlichen drei Meter nicht eingehalten seien. Er ging vor Gericht. Das Bezirksgericht Baden gab ihm nicht Recht. Stehen Apfelbäume unmittelbar neben einem Nachbargrundstück, so beschied es, dann müssen sie nicht gefällt werden. Bedingung sei aber, dass sie ständig unter drei Metern Höhe gehalten sein müssten. Dann gälten sie nämlich als Zwergbäume. Der Nachbar zog die Klage weiter. Aber auch das Obergericht Aargau entschied gegen ihn. Worauf der Unterlegene ans Bundesgericht gelangte. Dieses stützte den Entscheid der Aargauer Justiz und machte klar, dass bei Zwergbäumen nur ein Meter Grenzabstand erforderlich sei.

Der unterlegene Nachbar musste nicht nur die 2000 Franken Gerichtskosten tragen, sondern auch eine Parteienentschädigung in gleicher Höhe seinem Nachbarn blechen.

Zusatz der Redaktion: Laut ZGB Art. 687 Abs. 1 besteht ein so genanntes Kapprecht. Dann nämlich, wenn die Äste eines Nachbarbaumes oder dessen Wurzeln ins eigene Grundstück ragen. Vorgängig muss er sich aber beim Nachbarn beschweren, bei heiklen Beziehungen schriftlich. Der Eingriff sollte ausserhalb der Vegetationsperiode vorgenommen werden. Der Schnitt muss fachgerecht und schonend erfolgen, verlangt das Gesetz.

Streitende II: Spielende Kinder

Im Quartier einer Zürcher Oberländer Gemeinde schreien sich die Anwohner lautstark auf dem kleinen Quartiersplatz an. Quelle des Zanks ist der liebe Nachwuchs. Die Eltern der Kids machen geltend, dass das Spiel der Kinder gewiss ebenso wichtig wie die Besucherautos sei.

Das Quartier, das 26 Wohnparteien umfasst, hat zurzeit so viele Kinder wie noch kaum je zuvor in seiner 70-jährigen Geschichte. Übrigens ist auch die Zahl der Autos rekordverdächtig. Die Schulkinder strömen nach der Schule oder am Wochenende auf den Platz, um Völkerball oder Landhockey zu spielen. Manchmal fliegen die Bälle ins exponierte Grundstück eines genervten Anwohnerpaares, das sie «konfisziert». Sie rechtfertigen sich damit, der Ball sei: a) auf ihr Privatgrundstück gerollt, b) der Platz nicht zum Spielen, sondern für Autos reserviert, die zudem Schaden nehmen könnten. Ein Wort gibt das andere und schon ist der schönste Streit da.

Die Eltern der spielenden Kinder schlugen nun eine Mediation durch eine Fachperson vor. Solches Ansinnen wies das Paar aber von sich. Die Stadt selber verfügt nicht über eine solche Stelle, und der Friedensrichter, den die Eltern um Vermittlung baten, wirkte überfordert. Es besteht aber auch die Möglichkeit einer ausserordentlichen GV, an der die Sache diskutiert werden kann. Es tauchten allerdings Zweifel auf, ob dies ohne Beizug eines aussenstehenden Vermittlers sinnvoll sei. Lichtblick: Inzwischen hat das Paar einen Zaun ums Anwesen gebaut. Und die Eltern haben sich gemeinsam mit den Kindern auf Regeln fürs Spielen auf dem Platz geeinigt. Der Sommer wird zeigen, ob die Massnahmen fruchten.

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