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Steigende Nebenkosten

   

  Mo., 20.06.2022

«Die Energiepreise steigen. Wie werden die Mehrkosten zwischen Mieterschaft undEigentümer*innen aufgeteilt?»

Zurzeit steht Vermieter*innen vielerorts die Erstellung der Nebenkostenabrechnungen bevor. Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise werden in vielen Fällen hohe Nachzahlungen notwendig sein. Es stellt sich die Frage, welche Mehrkosten direkt auf die Mieterschaft überwälzt werden dürfen. Nebenkosten umfassen alle Aufwendungen, welche mit dem Gebrauch der Sache zusammenhängen.

Diese müssen explizit vereinbart werden. Bei unklaren Aufzählungen ist es möglich, dass bei einer Prüfung die ganze Nebenkostenvereinbarung als nichtig erklärt wird. Fallen höhere Nebenkosten an, sind diese nach «neue Ausgaben» aufgrund einer Investition und höheren, «gebundenen Ausgaben» zu unterscheiden. Die Überwälzung von «neuen Ausgaben» wie zum Beispiel höhere Stromkosten nach dem Einbau einer neuen Lüftungsanlage, erfordert die vorgängige Vereinbarung zwischen den Parteien oder eine ordentliche Mietvertragsanpassung durch die Vermieterin. Steigen jedoch – wie aktuell in hohem Mass – die Energiekosten für das Heizen, die Warmwasseraufbereitung oder den Allgemeinstrom, so ist von höheren «gebundenen Ausgaben» auszugehen, welche ohne zusätzliche Modalitäten in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt werden können. Um hohe Nachzahlungen zu verhindern, ist es in solchen Phasen wichtig, dass die MieterInnen frühzeitig auf eine mögliche Erhöhung der Akontozahlungen hingewiesen werden. Eine solche Vereinbarung kann einvernehmlich, etwa in Form einer Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag, getroffen werden.

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