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Revidiertes Erbrecht
«Das revidierte Erbrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Muss ich mein Testament neu schreiben?»
Das über 100 Jahre alte Pflichtteilsrecht im schweizerischen Erbrecht wird modernisiert mit dem Ziel, die verfügbare Quote des Erblassers zu erhöhen. Damit kann eine Person über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen.
Die Autor*innen
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Markus Gysi
Rechtsanwalt, Notar und Mediator SAV Häusermann + Partner
Maxi Müller
Notarin Häusermann + Partner