Kündigungsfrist
Kündigung
ordentliche Kündigung
Bei der ordentlichen Kündigung durch Mieter oder Vermieter müssen die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen eingehalten werden. Bei Wohnobjekten betragen diese mindestens drei Monate. Für Geschäftsräume, möblierte Zimmer, gesondert vermietete Einstellplätze oder ähnliches gelten andere Fristen.
Das Reglement
In diesem Reglement – auch Nutzungs- und Verwaltungsordnung genannt – sind die detaillierten Aufzählungen von Rechten und Pflichten des einzelnen Eigentümers festgehalten. Es regelt z.B. die Stimmrechte, die Kostenverteilung, die Versammlung, die Hausordnung etc.
Infrarotheizungen: Der falsche Weg
Vermietung
Rechte und Pflichten
Mietzinsanpassungen
- Renovation , die eine Wertsteigerung des Objektes bedeutet (Berechnungstool auf www.mietrecht.ch)
- Änderungen beim Referenzzins
- Teuerung
- allgemeine Kostensteigerungen
Will man eine Änderung vornehmen, bedeutet dies eine Abänderung des ursprünglichen Vertrages. Die Änderung muss mit dem amtlichen Formular für bekanntgegeben werden.
Erneuerungsfonds
Der Ausschuss
Der Kampf um schadstoffarme Raumluft
Sonnige Aussenstube für kühle Zeiten
Gut zu wissen
Für Wintergärten braucht es eine Baubewilligung. Der unbeheizte Wintergarten wird in einzelnen Kantonen und Gemeinden von der Ausnützung (anrechenbare Brutto geschossfläche) befreit. Ein temperierter Wintergarten, dessen Heizung auf höchstens 10 Grad eingestellt werden kann, gilt als Wohnraum und zählt deshalb zur Ausnützung; er unterliegt jedoch nicht den Wärmedämmvorschriften. Ein beheizter Wintergarten, der ganzjährig benutzt werden kann, gilt als Wohnraum und zählt deshalb zur Ausnützung; er unterliegt den Wärmedämmvorschriften.
Info
Der Wintergarten, www.bfe.admin.ch
Schlichtungsbehörden
Grundsätzlich sind alle Ansprüche und Forderungen aus Mietsache Angelegenheit der Schlichtungsbehörde. Hat der Vermieter oder Mieter also Ansprüche aus dem Mietverhältnis, die von der anderen Seite bestritten werden, kann man sich an die Schlichtungsbehörde wenden. Sei dies wegen ausstehenden Mietzinsen oder Heizkostenabrechnungen, ferner Schäden, die beim Auszug entstanden, Mietzinsreduktionen wegen Mängeln, Kündigungen usw.
Unser Nachbar will die private Zufahrtsstrasse vergrössern
Die Autorin

Karin Weissenberger
Leiterin des Beratungsteams von Casafair Schweiz

