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Mietvertrag

Kündigungsfrist

Kündigung

ordentliche Kündigung

Bei der ordentlichen Kündigung durch Mieter oder Vermieter müssen die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen eingehalten werden. Bei Wohnobjekten betragen diese mindestens drei Monate. Für Geschäftsräume, möblierte Zimmer, gesondert vermietete Einstellplätze oder ähnliches gelten andere Fristen.

Das Reglement

In diesem Reglement – auch Nutzungs- und Verwaltungsordnung genannt – sind die detaillierten Aufzählungen von Rechten und Pflichten des einzelnen Eigentümers festgehalten. Es regelt z.B. die Stimmrechte, die Kostenverteilung, die Versammlung, die Hausordnung etc.

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Vermietung

Rechte und Pflichten

Mietzinsanpassungen

  • Renovation , die eine Wertsteigerung des Objektes bedeutet (Berechnungstool auf www.mietrecht.ch)
  • Änderungen beim Referenzzins
  • Teuerung
  • allgemeine Kostensteigerungen

Will man eine Änderung vornehmen, bedeutet dies eine Abänderung des ursprünglichen Vertrages. Die Änderung muss mit dem amtlichen Formular für bekanntgegeben werden.

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Gut zu wissen

Für Wintergärten braucht es eine Baubewilli­gung. Der unbeheizte Wintergarten wird in einzelnen Kantonen und Gemeinden von der Ausnützung (anrechenbare Brutto­ geschossfläche) befreit. Ein temperierter Win­tergarten, dessen Heizung auf höchstens 10 Grad eingestellt werden kann, gilt als Wohnraum und zählt deshalb zur Ausnützung; er unterliegt jedoch nicht den Wärmedämm­vorschriften. Ein beheizter Wintergarten, der ganzjährig benutzt werden kann, gilt als Wohnraum und zählt deshalb zur Aus­nützung; er unterliegt den Wärmedämm­vorschriften.

Info

Der Wintergarten, www.bfe.admin.ch

Schlichtungsbehörden

Grundsätzlich sind alle Ansprüche und Forderungen aus Mietsache Angelegenheit der Schlichtungsbehörde. Hat der Vermieter oder Mieter also Ansprüche aus dem Mietverhältnis, die von der anderen Seite bestritten werden, kann man sich an die Schlichtungsbehörde wenden. Sei dies wegen ausstehenden Mietzinsen oder Heizkostenabrechnungen, ferner Schäden, die beim Auszug entstanden, Mietzinsreduktionen wegen Mängeln, Kündigungen usw.

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Die Autorin

Karin Weissenberger
Leiterin des Beratungsteams von Casafair Schweiz

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