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Mysterium Grundstückgewinnsteuer

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  Do, 13.02.2020

«Unsere Erbengemeinschaft strebt den Verkauf eines Grundstücks an. Nun ist die Diskussion um die zu entrichtende Grundstückgewinnsteuer aufgekommen. Wann fällt die Grundstückgewinnsteuer an und wer bezahlt sie?»

Die Grundstückgewinnsteuer ist eine Spezialeinkommenssteuer und fällt normalerweise dann an, wenn ein Grundstück verkauft wird. Vorausgesetzt ist dabei natürlich ein Gewinn, welchen die Kantone oder die Gemeinden besteuern, einfordern und unter sich aufteilen.

Bei einem Eigentumswechsel durch Schenkung, Erbgang, einen Erbvorbezug oder in gewissen Fällen unter Ehegatten wird in der Schweiz ein Steueraufschub gewährleistet. Ebenfalls von einem Steueraufschub profitiert die Eigentümerschaft, welche sich nach dem Verkauf ein teureres Eigenheim anschafft.

Der Autor

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Michel Wyss
Immobilienbewirtschafter mit eidg. Fachausweis, Wyss Liegenschaften GmbH

Aus «casanostra» 154

casanostra 154 - Februar 2020

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