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Wasserschaden bei Betondecke

Mein Balkon ist undicht – wer zahlt?

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  Do., 20.11.2025

«Vor Kurzem stellte meine Nachbarin Feuchtigkeitsschäden an der Decke der Tiefgarage fest. Die Garage befindet sich unterhalb unserer Stockwerkeinheit, wozu auch unser Balkon gehört. Die Ursache war rasch gefunden: Einige Fugen zwischen unseren Balkonplatten sind undicht. Wer trägt die Kosten für Reparatur und Wasserschaden?»

Das hängt davon ab, ob die defekten Fugen auf dem Balkon zum Sonderrecht oder zum gemeinschaftlichen Teil der Stockwerkeigentümer*innen gehören. Sind die Fugen im Sonderrecht, muss die Eigentümer*in der entsprechenden Stockwerkeinheit selbst für die Kosten aufkommen. Ansonsten hat grundsätzlich die Gemeinschaft die Kosten zu bezahlen.

Bei Balkonen und Veranden ist der Aussenbereich, vor allem die Fassade, zwingend gemeinschaftlich. Demgegenüber kann der Innenbereich des Balkons zu Sonderrecht ausgeschieden werden.

Eine Ausnahme gilt für diejenigen Teile und Materialien, die für die Dichtigkeit und Isolation des Gebäudes massgeblich sind, unabhängig von ihrem Standort – also selbst im Innern des Balkons. Hinter dieser Regelung steht die Überlegung, dass die Abdichtungs- und Isolationsteile vor Schäden am Gebäude schützen und damit der Gemeinschaft dienen.

Die Fugen sind in der Tendenz zwar dem Innenbereich des Balkons zuzuordnen. Sie sollen verhindern, dass Wasser eindringt. Damit dienen sie der Abdichtung der Bausubstanz und sind zwingend gemeinschaftlich. Die Kosten für die Reparatur und die Behebung des Wasserschadens hat im Ausgangsfall also grundsätzlich die Gemeinschaft zu tragen.

  • Mein Balkon ist undicht – wer zahlt?

    : Otto Helbling

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