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Mediation: Damit der Streit nicht ausartet

   

  Do., 15.02.2018

«Meine Geschwister und ich haben eine Liegenschaft geerbt. Nun sind wir uns über deren weitere Nutzung nicht einig. Es stehen bereits erste finanzielle Forderungen im Raum, sodass die Liegenschaft womöglich verkauft werden muss. Wie können wir die Angelegenheit zur Zufriedenheit aller Beteiligten bereinigen?»

Als Erbengemeinschaft ist man aus verschiedenen Gründen gefordert. Alle damit verbundenen Entscheidungen benötigen eine Einstimmigkeit. Man ist unfreiwillig, kurzfristig und somit auch unvorbereitet mit einem Thema konfrontiert, was sich belastend anfühlen kann. Zudem besteht eine Erbengemeinschaft aus Angehörigen, welche einander im positiven wie negativen Sinne gut kennen. Die Gefahr besteht, dass bei dieser Konstellation einzelne Beteiligte ein dünnes Nervenkostüm aufweisen können und somit ein Konflikt unausweichlich ist. In solchen Fällen kann eine Mediation der Weg zur Erreichung eines gemeinsamen Zieles sein. Solange noch kein Konflikt entbrannt oder der Konflikt in einem Stadium ist, bei welchem die Teilnehmer zumindest noch an einen gemeinsamen Termin gebracht werden können, kann eine Mediation die besten Resultate hervorbringen.

Die Struktur des Mediationsprozesses wird vom Mediator klar vorgegeben. In 3 bis 7 Sitzungen, je nach Thematik und Schwere oder Komplexität des Konflikts, werden die Beteiligten in 6 Phasen dazu gebracht, die Lösung gemeinsam ohne inhaltliche Eingabe des Mediators zu erarbeiten. Dabei werden zuerst die Positionen der Einzelnen eingebracht. Weiter werden von allen die wichtigsten Themen benannt und bearbeitet. So erkennt man anschliessend die dahinter liegenden Bedürfnisse, welche über verschiedene Ansätze zu einer Lösung führen.

Anders als bei der Rechtsprechung ist es bei der Mediation wichtig, dass auch die bis zum Mediationsprozess nicht erwähnten Anliegen zur Sprache kommen und in den Prozess eingebracht werden können. Ebenfalls anders als in der Rechtsprechung ist, dass die verschiedenen subjektiven Wahrheiten der einzelnen Beteiligten nebeneinander bestehen bleiben.

Wie bei dem im Einstieg erwähnten Beispiel, «wie weiter mit der gemeinsamen Liegenschaft», kann das Thema Liegenschaften an sich konfliktreich und emotional sein. So zum Beispiel mit den direkten Nachbarn, im Stockwerkeigentum oder eben in Erbengemeinschaften. Durch einen Konsens bei der Mediation können vielfach alle Beteiligten mit einer für sie besten Lösung weitergehen. Dies ist meiner Ansicht nach erstrebenswert.

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Michel Wyss
Dossierspezialist «Stockwerkeigentum» des Hausvereins Schweiz, Wyss Liegenschaften, Wabern
www.wyssliegenschaften.ch

Aus «casanostra» 144

casanostra 144 - Februar 2018

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