Übermässige Abnutzung
«Beim Auszug der Mieterin wird klar, diese Wände müssen frisch gestrichen werden, nach nur einem Jahr Mietdauer. Wer bezahlt dafür?»
Bei der Besichtigung mit Mietinteressenten stellen Sie fest, dass die Katze der Mieterin ganze Arbeit geleistet hat und die Malerarbeiten im Wohnzimmer stark unter den Krallen gelitten haben. Gemäss der Paritätischen Lebensdauertabelle haben mit Dispersionsfarbe gestrichene Wände eine Lebensdauer von acht Jahren. Muss der Vermieter bereits vorzeitig frisch streichen lassen, so ist die Mieterin verpflichtet, sich anteilmässig an den Kosten zu beteiligen.
Die Autorin
Simone de Redelijkheid-Pfister