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Kochherd defekt

 

  Mi., 26.06.2024

«Der Mieter hat die Reparatur selbst veranlasst und schickt mir die Rechnung. Muss ich diese bezahlen? »

Ein defekter Herd ist zwar ärgerlich, stellt jedoch keinen Notfall dar, den der Mieter umgehend selbst hätte beheben lassen müssen. Alle Mieter sind in diesen Fällen immer verpflichtet, sich bei der Vermieterin zu melden und um Behebung des Schadens zu bitten. Reagiert die Vermieterin nicht innert angemessener Frist, so hakt der Mieter normalerweise nach. Meist mit eingeschriebenem Brief und unter Ansetzung einer Frist. Passiert wieder nichts, so ist der Mieter berechtigt, die Schadensbehebung selbst in Auftrag zu geben und die Kosten der Vermieterin zu überwälzen.

Im Fall unseres Mieters ist dies alles unterlassen worden. Er hat den Auftrag an einen Handwerker seiner Wahl erteilt. Damit ist er Auftraggeber geworden und muss die Rechnung auch übernehmen.

Für die Vermieterin macht es jedoch durchaus Sinn, die Angelegenheit mit dem Mieter persönlich zu besprechen. Vielleicht ist es ihm nicht klar gewesen, wie das ordentliche Vorgehen wäre. Ist es das erste Mal, dass es zu einer Unstimmigkeit mit dem Mieter kommt, ist eine Übernahme der Kosten zu prüfen, um das bis dahin gute Verhältnis nicht zu gefährden. Übernimmt die Vermieterin die Kosten, gilt es unbedingt und mittels schriftlichen Hinweises festzuhalten, dass es sich um eine Ausnahme ohne Präjudiz handelt und der Mieter beim nächsten Mal auf die Kulanz der Vermieterin nicht mehr zählen kann.

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