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Hilfe bei der Bauabnahme?

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  Do, 07.04.2016

«Ich habe eine neue Eigentumswohnung gekauft, in einem Monat ist die Werkübergabe. Soll ich mich von einer Fachperson begleiten lassen?»

Wie bei der Übergabe einer Mietwohnung müssen auch bei der Übernahme eines neuen Eigenheims Mängel und Schäden protokolliert und allenfalls behoben werden. Beim gemeinsamen Kontrollrundgang mit dem Verkäufer, Architekten oder Generalunternehmer geht es vor allem darum, Schäden oder Mängel an den sichtbaren Oberflächen wie Wände, Decken oder Böden festzustellen und zu protokollieren. Wird bei der Abnahme ein offensichtlicher Kratzer nicht bemängelt, gilt er als stillschweigend wie besehen abgenommen.

Der Autor

Othmar Helbling

Othmar Helbling
Berater Casafair Ostschweiz
hbq bauberatung, Rapperswil-Jona

Aus «casanostra» 135

casanostra 135 - April 2016

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