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Haustiere in der Mietwohnung

     

  Mi., 01.01.2014

Es interessiert sich ein Mieter mit einem Schäferhund für unsere Wohnung. Worauf gilt es zu achten, dass man keine unliebsamen Überraschungen erlebt?

Wichtig ist der Nachweis einer genügenden Mieterhaftpflichtversicherung, die ausdrücklich vom Tier verursachte Schäden miteinbezieht.

Der Schweizer Tierschutz STS hat eine nützliche Checkliste für angehende TierhalterInnen ausgearbeitet. In dieser Checkliste wir ein Mietanhang für HeimtierhalterInnen empfohlen. Dieser Mietanhang wird vom Mieter und vom Vermieter unterschrieben und legt die Rechte und Pflichten des Tierhalters fest. Damit es später zu keinen Härtefällen kommt, sollen Vermieter, Verwaltung oder Hausbesitzer, Genossenschaften oder benachbarte Stockwerkeigentümer immer vor der Tieranschaffung informiert und um schriftliches Einverständnis gebeten werden.

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