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Gut geplante Baustellen: Was es zu beachten gilt

  

  Do., 12.02.2026

Wer ein Ein- oder Mehrfamilienhaus baut, eine energetische Sanierung oder kleinere Instandhaltungsarbeiten ausführen lässt, wünscht sich einen reibungslosen Ablauf, tiefe Kosten und ein gutes Ergebnis. Eine frühzeitige und durchdachte Planung zahlt sich aus – auch für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer.

Bei Bau- und Sanierungsprojekten arbeiten viele verschiedene Unternehmen und Mitarbeitende gleichzeitig oder nacheinander auf derselben Baustelle. Dabei nutzen sie – je nach Grösse der Baustelle – gemeinsame Installationen wie Licht, Lastenzug sowie Zufahrtswege für das Baumaterial oder sanitäre Einrichtungen und Umkleidekabinen. Diese Infrastruktur muss nicht nur bereitgestellt, sondern während der gesamten Bauzeit auch gewartet und an die jeweiligen Bauphasen angepasst werden. Hier setzt eine vorausschauende Planung an.

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können dies gemeinsam mit dem Architekten, der Bauleiterin oder dem beauftragen Unternehmen besprechen. Diese können den gesamten Ablauf der Baustelle frühzeitig planen, in die Ausschreibung integrieren und in den Projektkosten berücksichtigen. Dabei bleibt die rechtliche Verantwortung für die Arbeitssicherheit der Arbeitnehmenden gemäss Unfallversicherungsgesetz bei den einzelnen Arbeitgebern. Aber der Bauablauf ist durchgängig geplant und koordiniert.

 

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können dies gemeinsam mit dem Architekten, der Bauleiterin oder dem beauftragen Unternehmen besprechen. Diese können den gesamten Ablauf der Baustelle frühzeitig planen, in die Ausschreibung integrieren und in den Projektkosten berücksichtigen. Dabei bleibt die rechtliche Verantwortung für die Arbeitssicherheit der Arbeitnehmenden gemäss Unfallversicherungsgesetz bei den einzelnen Arbeitgebern. Aber der Bauablauf ist durchgängig geplant und koordiniert.

Wichtige Punkte frühzeitig klären

Ein Bau- oder Sanierungsvorhaben beginnt mit der Auswahl der Partner. Die Berufsverbände bieten auf ihren Websites meist ein Verzeichnis von Planungsbüros und Unternehmen nach Regionen. Noch bevor der Bauprozess startet, empfiehlt es sich, je nach Umfang des Vorhabens, unter anderem folgenden Punkte zu prüfen:

  • Referenzen zur Eignung und Fachkompetenz des Partners
  • Qualität der Beratung hinsichtlich Klarheit und Tiefe
  • Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Offerte
  • Einholen von Vergleichsofferten
  • Mitgliedschaft in einen Berufs- oder Fachverband

Bei einer Zusammenarbeit sollten die nachfolgenden Punkte mit dem Projektverantwortlichen geklärt werden – abhängig von Grösse und Umfang des Projekts. Dies, um den Ablauf zu optimieren und das Konfliktpotenzial mit Nachbarn zu reduzieren.

  • Parkieren von Fahrzeugen
  • Ein-, Ausfuhr und Lagerung von Material
  • Absperrung und Sicherung der Baustelle im oder rund um das Haus
  • Nutzung von sanitären Einrichtungen

Zur Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden gehören noch weitere Massnahmen, welche jedes Unternehmen gemäss geltendem Gesetz sowie den allgemeinen Vorgaben von Institutionen wie Suva, SECO oder EKAS umzusetzen hat.

Sicherheit auch bei Eigenleistung

Ein Bild aufhängen, ein Regal zimmern, die Hecke schneiden oder den Balkon putzen: In der Schweiz legen Heimwerkerinnen und Hobbygärtner gerne selbst Hand an. Doch dass es auch im eigenen Haus und Garten gefährlich werden kann, zeigt die aktuelle Unfallstatistik der Suva zu den Freizeitunfällen. Jedes Jahr verunfallen rund 180 000 Personen zu Hause – das ist rund ein Drittel aller Freizeitunfälle. Die Suva klärt unter suva.ch/zuhause auf. Mit den richtigen Tipps lassen sich die meisten Unfälle beim Heimwerken und Gärtnern vermeiden. Wie einfach das geht, zeigen die Suva und die BFU auf machs-richtig.ch. Hier finden Sie nicht nur praktische Ratschläge zum sicheren Umgang mit Werkzeugen und Maschinen. Sie erfahren auch, welche Schutzausrüstung nötig ist, damit Ihre Vorhaben sicher gelingen.

Neue Borschüre zu Asbest: Wichtig für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer

Ein besonders wichtiges Thema bei Gebäuden mit Baujahr vor 1990 ist das mögliche Vorhandensein von Asbest. Solange Asbest im Baumaterial gebunden ist, besteht keine Gefahr. Wird er jedoch bei einem Umbau, Unterhalt oder einer Sanierung freigesetzt, können eingeatmete Fasern die Gesundheit massiv gefährden.

Planungsbüros und Unternehmen sind für dieses Thema sensibilisiert. Die Berufs- und Fachverbände der Bauwirtschaft haben Asbest in die Aus- und Weiterbildung integriert. Jeder Beteiligte ist aufgerufen, eine Rolle bei der Erkennung zu übernehmen. Deshalb unterstützt Bauenschweiz die vom Asbest Forum Schweiz aktualisierte «Checkliste für Hauseigentümer*innen» (forum-asbest.ch/wissen/dokumente).

 

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Bauenschweiz

Bauenschweiz ist der Dachverband der Schweizer Bauwirtschaft mit rund 80 Mitgliedsverbänden aus den Bereichen Planung, Bauhauptgewerbe, Ausbau und Gebäudehülle sowie Produktion und Handel. Die Bauwirtschaft trägt 12 % zur gesamten Schweizerischen Wirtschaftsleistung bei und beschäftigt rund 500 000 Fachkräfte. Sie zählt zu den fünf grössten Arbeitgebern und bildet 20 % aller Lernenden in der Schweiz aus.

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