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Erdbebenversicherung? Ja oder Nein?

 

  Fr., 17.02.2017

«Die Gebäudeversicherung des Kantons Bern ist aus dem Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung ausgetreten. Was bedeutet das für Hausbesitzer? Soll ich eine Erdbebenversicherung abschliessen?»

Es ist aus meiner Sicht unbestritten, dass bei einem wirklich starken Erdbeben in der betroffenen Region eine Grosszahl von Liegenschaften Schaden nehmen würden. Die Wiederaufbaukosten könnten in einem solchen Fall in die Milliarden gehen.

Seit 1978 gibt es den Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung. Allerdings gehört nur ein Teil der Kantonalen Gebäudeversicherungen zu den Mitgliedern – diejenigen in den folgenden 17 Kantonen: Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Waadt, Zug.

Erdbebenkarte

Der Pool bietet im Schadensfall eine gewisse Solidarität für Hausbesitzer aus den beteiligten Kantonen, aber ein Rechtsanspruch auf eine volle Übernahme der Reparatur- und Wiederaufbaukosten ist damit nicht verbunden. Für ein Grossereignis stellt der Pool rund 600 Millionen Franken zur Verfügung. Dies dürfte in keiner Weise genügen, um die gesamten Kosten zu decken.

Im dem von unserer Firma «fairsicherungsberatung» verwalteten Gebäude-Rahmenvertrag, den Hausvereinsmitglieder zu vergünstigen Konditionen eingehen können, ist das Erbebenrisiko bewusst nicht enthalten. Doch es gibt diverse Versicherungen, die Versicherungsschutz für das Risiko Erdbeben anbieten. Dabei sollten Sie unbedingt prüfen, ab welcher Erdbebenstärke überhaupt Leistungen für Gebäudeschäden erbracht werden, und wie hoch der Selbstbehalt ausfällt. Zudem sind die Prämien der einzelnen Anbieter unterschiedlich hoch. Die Versicherungen tragen ausserdem dem regionalen Risiko Rechnung (siehe Karte), und passen die Prämien entsprechend an.

Fakt ist: Viele Gebäudebesitzer entscheiden sich bewusst, dieses Risiko selber zu tragen. Sie spekulieren darauf, dass wir in der Schweiz von einem eher geringen Erdbebenrisiko ausgehen können. Auch ich kann Ihnen keine generelle Empfehlung abgeben. Vielleicht soviel: Wenn die Liegenschaft in einer eher gefährdeten Region steht und die Bausubstanz nicht dem neuesten Stand entspricht, macht es sicherlich Sinn, sich Gedanken zum Abschluss einer Erdbebenversicherung zu machen.

Ruedi Ursenbacher

Ruedi Ursenbacher
Berater Hausverein Schweiz, fairsicherungsberatung

Aus «casanostra» 139

casanostra 139 - Februar 2017

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