«Ich habe meine Eigentumswohnung in Zürich vermietet. Die Nebenkosten sind gemäss Vertrag pauschal darin enthalten. Wie gehe ich vor, wenn ich die Nebenkosten wegen gestiegenen und weiter steigenden Energiekosten zum effektiven Preis verrechnen möchte?»
Es gibt weiterhin Fälle, in denen die Nebenkosten pauschal bezahlt werden. In diesen Fällen trägt die Vermieterschaft das Risiko für Preisschwankungen allein. Casafair empfiehlt einen Wechsel vom Modell mit Pauschalen zum Modell mit Akontozahlungen und einer Abrechnung nach effektiv bezahlten Nebenkosten. Die trägt zur Kostentransparenz für beide Seiten bei.
Für diese einseitige Vertragsänderung ist das amtliche Formular für Mietzinsänderungen vorgeschrieben. Die Änderung muss auf den nächsten Kündigungstermin kommuniziert werden.
Der Mieterschaft steht ihrerseits das Recht auf Anfechtung offen. Änderungen von Pauschalen zu Akonti oder umgekehrt dürfen nicht jährlich gemacht werden, sie müssen auf Durchschnittswerte der letzten drei Jahre abgestellt werden.
Bei Akontozahlungen verpflichtet sich die Vermieterschaft, einmal jährlich eine detaillierte Abrechnung der Nebenkosten zu erstellen. Nur was im Mietvertrag vereinbart wird, darf verrechnet werden. Welche Kosten anrechenbar sind, ist in der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) Art.5 ff geregelt. Reparaturkosten für die Heizung oder Boiler gehören nicht dazu.



